AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. AGB Geltungsbereich T-Tools
1 Allgemeines Geltungsbereich T-Tools
(1) Die Verkaufsbedingungen der T-Health-Solutions e.K. gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die T-Health-Solutions e.K. nicht an, es sei denn, T-Health-Solutions e.K. hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen von T-Health-Solutions e.K. gelten auch dann, wenn T-Health-Solutions e.K. in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen von T-Health-Solutions e.K. abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Nebenabreden, Zusicherungen, Vertragsänderungen und sonstige abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von T-Health-Solutions e.K. ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
(3) Die Verkaufsbedingungen von T-Health-Solutions e.K. gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
2 Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Angebote erfolgen freibleibend. Ein Vertrag ist erst dann zustande gekommen, wenn die T-Health-Solutions e.K. die Annahme schriftlich bestätigt hat oder wenn die Ware durch die T-Health-Solutions e.K. ausgeliefert ist.
(2) An Abbildungen, Mustern, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält T-Health-Solutions e.K. sich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von T-Health-Solutions e.K. „ab Werk“, zuzüglich vom Kunden zu tragender Verpackungs- und Versandkosten und sonstiger Kosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen im Webshop eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Nachträgliche auf Veranlassung des Kunden vorgenommene Änderungen einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Kunden berechnet.
(2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(4) Ansprüche auf bewilligte Rabatte entfallen, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug, auch nur mit Teilzahlungen, gerät.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von T-Health-Solutions e.K. anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht
4 Lieferzeit
(1) Liefertermine, Liefer- sowie Leistungsfristen werden schriftlich vereinbart. Maßgeblich ist das Datum der Auftragsbestätigung. Termine und Fristen beginnen nicht vor vollständiger Erteilung aller vom Kunden zu liefernder Angaben und Unterlagen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn T-Health-Solutions e.K. bis zu ihrem Ablauf dem Kunden die Versandbereitschaft angezeigt hat.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Gerät T-Health-Solutions e.K. mit seinen Leistungen in Verzug, so ist durch den Kunden zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern der Verzug von T-Health-Solutions e.K. zu vertreten ist. Die Haftung im Falle des Verzuges ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden bzw. die üblicherweise entstehenden vergeblichen Aufwendungen beschränkt, wobei grundsätzlich maximal bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) Ersatz verlangt werden kann.
(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, wenn T-Health-Solutions e.K. ein berechtigtes Interesse daran hat und diese für den Kunden zumutbar sind.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist T-Health-Solutions e.K. berechtigt, den T-Health-Solutions e.K. insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(6) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(7) T-Health-Solutions e.K. haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von T-Health-Solutions e.K. zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Ver-schulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist T-Health-Solutions e.K. zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von T-Health-Solutions e.K. zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von T-Health-Solutions e.K. auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) T-Health-Solutions e.K. haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von T-Health-Solutions e.K. zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(9) Im Übrigen haftet T-Health-Solutions e.K. im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes.
(10) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(2) T-Health-Solutions e.K. ist zur Rücknahme von Verpackungen verpflichtet, sofern dies schriftlich vereinbart wurde.
(3) Sofern der Kunde es wünscht, wird T-Health-Solutions e.K. die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
(4) Bei vereinbarter Eil- oder Expressversendung trägt der Kunde die hiermit verbundenen Mehrkosten.
(5) Versandfertig gemeldete und zur Auslieferung oder Selbstabholung (falls vereinbart) bereitgestellte Ware muss der Kunde unmittelbar abrufen. Wird die versandbereite Ware nicht innerhalb von 3 Tagen nach Anzeige der Bereitstellung abgerufen und abgenommen, kann T-Health-Solutions e.K. die Ware nach eigener Wahl und auf Kosten des Kunden versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern.
(6) Mit der Übergabe der zu liefernden Ware an den Kunden, Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Unternehmen, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Auslieferung von T-Health-Solutions e.K. übernommen wird.
6 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist T-Health-Solutions e.K. nach Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung trägt T-Health-Solutions e.K. die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Zur Nachlieferung ist eine angemessene Frist zu gewähren.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Mängel sind schriftlich anzuzeigen, die Entgegennahme einer mündlichen Mängelrüge bedeutet keinen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
(5) Mängel eines Teils der gelieferten Ware können nicht zur Beanstandung der gesamten gelieferten Ware führen, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
(6) T-Health-Solutions e.K. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern T-Health-Solutions e.K. schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
(9) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt insbesondere auch für die von T-Health-Solutions e.K. zur digitalen Unterstützung diverser Geräte verbauten elektronischen „Tablets“.
(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
7 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) T-Health-Solutions e.K. liefert nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn T-Health-Solutions e.K. sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.
(2) T-Health-Solutions e.K. behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertrags-widrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neu-wert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen nur sofern er Eigentümer geworden ist.
8 Heilmittelwerbegesetz
T-Health-Solutions e.K. weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes seitens T-Health-Solutions e.K. keine Haftung übernommen wird. Der Kunde hat eigenverantwortlich die rechtlichen Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes zu berücksichtigen.
9 Datenerfassung, -übermittlung, Einverständnis
T-Health-Solutions e.K. weist gem. § 33 BDSG darauf hin, dass Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderliche Daten in automatisierten Dateien gespeichert werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten an Dritte übermittelt werden.
10 Haftungsausschluss:
(1) Haftung für Inhalte
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(3) Urheberrecht
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II AGB Geltungsbereich T-Health-PT
1 Allgemeines
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Personal Trainer (nachfolgend: „Trainer“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.
(2) Kunden im Sinne von § 1 S. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
2 Vertragsgegenstand
(1) Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.
3 Leistungsgegenstand
(1) Der Trainer bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten, Sportbekleidungsauswahl, Ernährungsberatung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
(2) Der Trainer gewährleistet dem Kunden eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch den Trainer.
(3) Folgende Leistungen werden zusätzlich angeboten: Reisebegleitung; Tourneebegleitung, Wettkampfbetreuung
4 Training und Terminvereinbarung
(1) Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert der Kunde den Trainer über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.
(2) Eine Trainingseinheit dauert regulär 60 min Minuten. Die längeren Trainingseinheiten werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
(3) Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten des Trainers bzw. des Kunden statt. Auf Wunsch kann das Training auch in angemieteten Räumlichkeiten bzw. in Ausnahmen auch in einem Fitnessstudio oder einer offiziellen Vereinssportanlage des Kunden stattfinden.
(4) Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Für die nicht wahrgenommenen Termine wird eine Gebühr in Höhe von 80 % des Preises für eine Trainingseinheit erhoben.
5 Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits ,- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
6 Zahlungsbedingungen
(1) Das Honorar des Trainers richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
(2) Die Rechnung ist ohne Abzug regulär innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu bezahlen.
(3) Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Bar in Kasse, SEPA-Lastschriftmandat, Banküberweisung innerhalb der vereinbarten Fristen
7 Haftung und Hinweise
(1) Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von dem Trainer zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
(2) Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
(3) Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
(4) Der Trainer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
8 Datenschutz
(1) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von dem Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
(2) Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Trainers.
9 Geheimhaltung
Der Trainer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Kunden.
10 Vertragsdauer
Zwischen dem Trainer und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Der Kunde hat Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung ist ausgeschlossen, es sei den es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(2) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
(3) Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Salvatorische Klausel : Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
III AGB Geltungsbereich T-Health-Employee Development / Online-Coaching
1 Geltungsbereich für die Geschäftsbeziehung
Zwischen T-Health-Solutions (nachfolgend: Veranstalter) und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung. Andere Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers, gelten nur insoweit, als der Veranstalter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung zu den Veranstaltungen (Kurse, Seminare respektive Online-Workshops) erfolgt schriftlich oder online über das bereitgestellte Anmeldeformular.
(2) Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt erst zustande durch die Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter. Diese erfolgt schriftlich oder per E-Mail.
(3) Ist dem Veranstalter eine Anmeldebestätigung gemäß 2. bei einer kurzfristigen Anmeldung nicht mehr möglich, kommt der Vertrag spätestens zustande mit der vorbehaltlosen Annahme der Leistung durch den Teilnehmer oder Beginn der Leistungserbringung durch den Veranstalter.
(4) Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an einer Veranstaltung der schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
3 Mitwirkungspflichten der Leistungsnehmer
(1) Der Leistungsnehmer hat im vereinbarten Umfang die Mitwirkungshandlungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der von dem Leistungsgeber geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen, insbesondere dem Leistungsgeber die notwendigen und geeigneten Materialien und Informationen unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Ferner ist der Leistungsnehmer verpflichtet, solche Nachfragen des Leistungsgebers umgehend und zutreffend zu beantworten, die den Zweck haben, die umsatzsteuerliche Relevanz des vertragsgegenständlichen Vorgangs zu klären und eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen zu können.
(3) Leistung/Änderungsvorbehalt
- Die Leistung des Veranstalters richtet sich nach der Ausschreibung der Veranstaltung, die der Anmeldung zugrunde liegt.
- Der Veranstalter behält sich notwendige organisatorische und/oder inhaltliche Änderungen vor und während der Veranstaltung vor, soweit das grundsätzliche Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich geändert wird.
- Der Veranstalter behält sich weiter vor, Ort und Zeit der angekündigten Veranstaltung zu ändern, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist.
- Bei Verhinderung/Ausfall des angekündigten Referenten bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, diesen durch einen gleichermaßen qualifizierten Referenten zu ersetzen.
- Über mögliche Änderungen wird der Veranstalter den Teilnehmer umgehend informieren.
4 Teilnahmegebühr/Zahlungsverpflichtung
(1) Für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühren und Zahlungsbedingungen richten sich nach der Ausschreibung der Veranstaltung.
(2) Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Der Veranstalter ist berechtigt, vor Beginn der Veranstaltung den Zahlungseingang in Bezug auf die Teilnahmegebühr zu prüfen.
5 Rücktritt der Vertragsparteien
(1) Der Leistungsgeber kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihm in den Leistungsangeboten festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankungen des Referenten) vor Seminarbeginn von einer Durchführung absehen. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Leistungsgeber erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet.
(2) Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Leistungsnehmer werden diesem – sofern individuell nichts anderes vereinbart – folgende Fristen gewährt:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung
- Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr wird rückerstattet
- Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Teilnahmegebühr wird rückerstattet
- Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0 % der Teilnahmegebühr wird rückerstattet
(3) Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Falle wird dem Leistungsnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/en ist/sind dem Leistungsgeber rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
(4)Sollten Stornierungsgebühren für die im Auftrag des Leistungsnehmers vorgenommenen Reservierungen (z.B. Hotel, Seminarräume, Referenten) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem Leistungsnehmer unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet.
(5) Zur Wahrung der angegebenen Widerrufsfristen genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in schriftlicher Form. Der Widerruf ist zu richten an: T-Health-Solutions, Ludwig-Prager Straße 71, 83059 Kolbermoor. Zudem auch per E-Mail unter: t@t-health-solutions.de.
(6) Absage von Veranstaltungen seitens des Veranstalters
- Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, abzusagen.
- Über die Absage wird der Teilnehmer so schnell als möglich schriftlich oder per E-Mail informiert. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.
- Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden vom Veranstalter zurückerstattet.
- Auf Wunsch des Teilnehmers kann unter Verrechnung bereits entrichteter Teilnahmegebühren die kostenfreie Umbuchung auf eine andere Veranstaltung erfolgen.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen (wie beispielsweise Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Reisemittel oder Übernachtungen) sind ausgeschlossen
(7) Wir haben Ihnen geleistete Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist.
(8) Wir verwenden für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das Sie für die ursprüngliche Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen für die Rückzahlung Entgelte berechnet.
(9) Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Veranstalter die Ausführung der Leistung begonnen hat, nachdem der Verbraucher
(1) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Veranstalter mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
(2) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
6 Ausschluss von Teilnehmern von der Veranstaltung
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt. Dies gilt insbesondere bei Störung des Ablaufs der Veranstaltung, Nichtzahlung der Teilnahmegebühr sowie die Nichtbeachtung der Hausordnung für die Veranstaltungsräume.
(2) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung der Teilnahmegebühr, auch nicht anteilig.
7 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen, auch in digitaler Form, sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer erhält für die Unterlagen, auch in digitaler Form, ein Einfaches, nicht übertragbares Recht, diese ausschließlich zum persönlichen/privaten Gebrauch zu verwenden, insbesondere anzuzeigen, zu speichern und auszudrucken. Es werden keine darüberhinausgehenden Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte auf den Teilnehmer übertragen.
(2) Die öffentliche Wiedergabe, Vervielfältigung, digitale Verbreitung oder sonstiges zugänglich machen der Veranstaltungsunterlagen für Dritte ist ausdrücklich untersagt.
8 Haftung
(1) Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und anderen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Veranstalter haftet für sich, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen, für sonstige Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Durch die Veranstaltungsteilnahme werden keine vertraglichen Aufsichtspflichten gegenüber minderjährigen Teilnehmern begründet.
9 Datenschutz
Der Veranstalter setzt sich für den größtmöglichen Schutz der Daten des Teilnehmers im Rahmen der bestehenden Europäischen Datenschutzgrundverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ein und verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung dieser Daten. Die durch den Veranstalter erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe. Sofern personenbezogene Daten zur Auftragsverarbeitung weitergegeben werden, wird dem beauftragten Unternehmen jegliche Speicherung und Nutzung der Daten zu anderen Zwecken als dem Vertragszweck untersagt.
Weitere Informationen zum Datenschutz könne eingesehen werden über www.t-health-solutions.de
11 Schriftform
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.
(2) Ist der Teilnehmer Verbraucher, genügt für Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages die Textform. Dies gilt auch für das Aufheben des Formerfordernisses.
Individualvereinbarungen haben gemäß § 305 B BGB Vorrang.
12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
Stand Juni 2025